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FAMILIENFÖRDERUNG
Zuschüsse für euren Familienurlaub

Ein Familienurlaub muss nicht am Geld scheitern.

Viele Familien wissen gar nicht, dass es in einigen Bundesländern Zuschüsse für Familienurlaub gibt.

Deshalb haben wir diese Übersicht für euch zusammengestellt. Hier findet ihr erste Informationen zu möglichen Zuschüssen und den zuständigen Anlaufstellen in den Bundesländern.

Vielleicht lohnt sich auch für euch eine Nachfrage!

Die Antragstellung und verbindliche Auskünfte erfolgen immer direkt über die jeweiligen Förderstellen.

Wer kann Zuschüsse bekommen?

Die Förderung richtet sich an Familien, die besondere finanzielle oder persönliche Belastungen haben. Dazu gehören:

  • Familien mit geringem Einkommen oder Bezieher von Sozialleistungen
  • Familien mit drei oder mehr Kindern
  • Alleinerziehende
  • Familien mit Kindern mit Behinderung oder Pflegebedarf
  • Familien, die durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder andere Belastungen stark gefordert sind
 

Was wird gefördert?

Je nach Bundesland können Familien Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung im Familienurlaub erhalten. Manche Länder zahlen einen festen Tagessatz pro Kind oder Familienmitglied, andere übernehmen einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten.
 
Ein geförderter Urlaub muss in der Regel vor der Buchung beantragt werden.
 

Wie und wo beantragen?

Die Anträge für Zuschüsse zu Familienferien stellt ihr in der Regel bei Familienverbänden, Landesstellen für Familienförderung oder örtlichen Familienberatungsstellen.
 
Unser Tipp: Informiert euch frühzeitig. Viele Bundesländer verlangen, dass der Antrag mehrere Wochen vor Reiseantritt gestellt wird.
 
Übrigens: Viele Familien wissen nicht, dass es diese Unterstützung gibt.
Die Antragstellung ist in der Regel einfach und direkt bei den zuständigen Stellen möglich.

 

Wo gibt es Familienförderung in Deutschland?

Viele Bundesländer unterstützen Familienurlaub mit Zuschüssen. Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Hier findest du die zuständigen Stellen und weiterführende Informationen.
 
Bundesländer mit aktueller Förderung (Stand 2026): Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
 
Derzeit keine landesweite Förderung bekannt: Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt
 
Tipp: Prüft, ob ihr in einem geförderten Bundesland wohnt. Zuschüsse können nur dort genutzt werden.
 
Übersichtsportal für gemeinnützige Familienferien und Zuschüsse:
Urlaub mit der Familie – Portal zu Familienferienstätten
Umfassende Infos zu Familienferien, Erholungseinrichtungen und Fördermöglichkeiten in ganz Deutschland – inklusive Bundesländerübersichten.
https://urlaub-mit-der-familie.de

 

 

Zuständige Stellen in den Bundesländern

 

Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayreuth, Servicetelefon: 0921 605-3688

 

Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bietet keinen allgemeinen Landeszuschuss für Familienurlaub an. Je nach Angebot können jedoch Förderungen im Rahmen von Familienbildungs- und Familienerholungsmaßnahmen möglich sein.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

 

Berlin
Deutscher Familienverband Landesverband Berlin e.V. E-Mail: sekretariat@dfv-berlin.de

 

Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV), Tel. 0355 2893-800, E-Mail: familienreisen@lasv.brandenburg.de

 

Bremen
Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse zur Familienerholung über die Daniel-Schnakenberg-Stiftung erhalten. Tel. 0421 33008911

 

Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Neubrandenburg, Tel. 0385 588-59622 

 

Niedersachsen
Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen (AGF), Hannover, Tel. 0511 3604-110

 
 
 
 
 
 
 

Sachsen

Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen): Übersicht zu den Antragsstellen und den Förderbedingungen

 

Schleswig-Holstein

Jugendamt deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt (Jugendferienwerk Schleswig-Holstein). E-Mail (Landesjugendamt):
landesjugendamt@sozmi.landsh.de

 

Thüringen

Thüringer Arbeitskreis Familienerholung (TAF), E-Mail:
info@thueringen-familienerholung.de

 

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Ruft gerne vorher an oder schaut auf die Websites der Bundesländer für aktuelle Antragsfristen und Formulare.

Ihr wollt euren Familienurlaub planen und Zuschüsse nutzen?
Kontaktiert uns!

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