FAMILIENFÖRDERUNG
Zuschüsse für euren Familienurlaub
Ein Familienurlaub muss nicht am Geld scheitern.
Viele Familien wissen gar nicht, dass es in einigen Bundesländern Zuschüsse für Familienurlaub gibt.
Deshalb haben wir diese Übersicht für euch zusammengestellt. Hier findet ihr erste Informationen zu möglichen Zuschüssen und den zuständigen Anlaufstellen in den Bundesländern.
Vielleicht lohnt sich auch für euch eine Nachfrage!
Die Antragstellung und verbindliche Auskünfte erfolgen immer direkt über die jeweiligen Förderstellen.
Wer kann Zuschüsse bekommen?
Die Förderung richtet sich an Familien, die besondere finanzielle oder persönliche Belastungen haben. Dazu gehören:
- Familien mit geringem Einkommen oder Bezieher von Sozialleistungen
- Familien mit drei oder mehr Kindern
- Alleinerziehende
- Familien mit Kindern mit Behinderung oder Pflegebedarf
- Familien, die durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder andere Belastungen stark gefordert sind
Was wird gefördert?
Wie und wo beantragen?
Wo gibt es Familienförderung in Deutschland?
Umfassende Infos zu Familienferien, Erholungseinrichtungen und Fördermöglichkeiten in ganz Deutschland – inklusive Bundesländerübersichten.
https://urlaub-mit-der-familie.de
Zuständige Stellen in den Bundesländern
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayreuth, Servicetelefon: 0921 605-3688
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bietet keinen allgemeinen Landeszuschuss für Familienurlaub an. Je nach Angebot können jedoch Förderungen im Rahmen von Familienbildungs- und Familienerholungsmaßnahmen möglich sein.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Berlin
Deutscher Familienverband Landesverband Berlin e.V. E-Mail: sekretariat@dfv-berlin.de
Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV), Tel. 0355 2893-800, E-Mail: familienreisen@lasv.brandenburg.de
Bremen
Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse zur Familienerholung über die Daniel-Schnakenberg-Stiftung erhalten. Tel. 0421 33008911
Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Neubrandenburg, Tel. 0385 588-59622
Niedersachsen
Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen (AGF), Hannover, Tel. 0511 3604-110
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Landau, Tel. 0634-26267
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes, Saarbrücken, Tel. 0681-5015030, E-Mail: familienmassnahme@soziales.saarland.de
Sachsen
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen): Übersicht zu den Antragsstellen und den Förderbedingungen
Schleswig-Holstein
Jugendamt deines Kreises oder deiner kreisfreien Stadt (Jugendferienwerk Schleswig-Holstein). E-Mail (Landesjugendamt):
landesjugendamt@sozmi.landsh.de
Thüringen
Thüringer Arbeitskreis Familienerholung (TAF), E-Mail:
info@thueringen-familienerholung.de
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Ruft gerne vorher an oder schaut auf die Websites der Bundesländer für aktuelle Antragsfristen und Formulare.
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